Informationspflicht zum Datenschutz gem. DSGVO
Zur Erfüllung der Grundsätze einer fairen und transparenten Verarbeitung personenbezogener Daten ist mit der DSGVO die neue Verpflichtung vorgegeben, dass der Verantwortliche den betroffenen Personen zum Zeitpunkt der Erhebung mitteilt, zu welchen Zwecken die Daten verarbeitet werden, Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen, u.v.m.
Aber auch von Schülerinnen und Schülern, die sich bereits im Schulverhältnis befinden, werden im Schulalltag fortlaufend Daten erhoben (z.B.: Notenvergabe; Schulpflichtüberwachung, u.a.). Für sie muss ebenfalls sichergestellt werden, dass sie darüber informiert werden, wie ihre Daten verarbeitet werden.
Auch bislang hatten Betroffene selbstverständlich bereits das Recht, sich über die Verarbeitung ihrer Daten informieren zu lassen (vgl. § 120 Abs. 7 SchulG). Dies allerdings auf ihre eigene Initiative hin. Nunmehr ist aber umgekehrt der Verantwortliche in der Pflicht, von sich aus unaufgefordert die Betroffenen – also Schüler, Eltern und Lehrkräfte – darüber zu informieren.
Zur Übersicht stellen wir Ihnen folgende Formulare zur Verfügung:
Diese können SIe herunterladen und ausdrucken. Bei Bedarf erhalten Sie auch Ausdrucke im Schulsekretariat.