Corona: Wiedereinführung der Maskenpflicht

Ab dem 2. Dezember 2021 gilt, laut geänderter Coronabetreuungsverordnung,  wieder die Maskenpflicht am Sitzplatz.

Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen), sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.

 

[BD]