Schulordnung


Schul- und Hausordnung


des Städtischen Schulzentrums


Bad Münstereifel



(Stand 08.08.2008)

 

 

Die Schulgemeinde fühlt sich der Würde des Menschen verpflichtet. Unsere Schulordnung gibt uns dafür eine Orientierung. Sie regelt, wie wir uns in der Schule und auf dem Schulweg verhalten, wie wir miteinander umgehen, wie wir unseren Gästen begegnen, wie wir mit dem Eigentum anderer und dem Gemeineigentum umgehen.

Die Schulgemeinde setzt sich ein für die Bewahrung der Schöpfung und den Schutz von Natur und Umwelt. Von allen, die am Schulleben beteiligt sind, wird erwartet, dass sie das Ansehen der Schule nach außen fördern und den ordnungsgemäßen Schul- und Unterrichtsablauf nach besten Kräften unterstützen. Wir achten die Persönlichkeit aller am Schulleben Beteiligten und verpflichten uns zu Gewaltlosigkeit und Freundlichkeit im Umgang miteinander.

 

I.) Von der Freiheit und der Verantwortung

In unserer Schule kann sich jeder frei entfalten. Die Freiheit des einen endet da, wo die Freiheit des anderen eingeschränkt wird. Jeder, der Freiheit beansprucht, muss Regeln anerkennen und befolgen und bereit sein, aus Fehlern zu lernen. Jeder, der mitentscheiden will, muss Verantwortung übernehmen.

Dazu gehört, dass wir

  • einander ausreden lassen und einander zuhören,
  • Rücksicht auf jüngere oder langsamere Mitschüler/innen nehmen,
  • sachlich und höflich miteinander sprechen,
  • uns gegenseitig helfen, wenn wir etwas besser machen können,
  • Verantwortung für das eigene Handeln übernehmen,
  • Haftung für mutwillige Beschädigungen in der Schule und auf dem Schulweg übernehmen.

 

II.) Von der Zusammenarbeit

Schule braucht das Vertrauen und die Zusammenarbeit von Eltern, Schülerinnen und Schülern und Lehrpersonen. Über die Arbeit von Schulpflegschaft und SV hinaus sind offene Gespräche und vielfältige Formen von Zusammenarbeit aller an der Schule Beteiligten nötig. Das schafft ein gutes soziales Klima und ist Voraussetzung für die Verständigung über gemeinsame Erziehungsziele.

Dazu gehört, dass

  • Schüler/innen ihre schulischen Pflichten erfüllen und die Regeln beachten,
  • Schüler/innen die Grundausstattung und die Materialien für den Unterricht mitbringen,
  • Eltern sie dabei unterstützen und gesprächsbereit sind,
  • Lehrer/innen Kontakt zu den Eltern suchen, Schüler/innen bei Auseinandersetzungen ernst nehmen und ihnen helfen.

 

III.) Vom Lernen

Jede Schülerin/ jeder Schüler ist für das eigene Lernen selbst verantwortlich. Lehrer/innen und Eltern können dabei nur helfen. Das Lernen muss mit dem eigenen Kopf und den eigenen Händen stattfinden. Auch das Lernklima wird von allen gestaltet, Lehrer/innen, Schüler/innen und Eltern müssen das Lernen für jeden Schüler unterstützen.

Dazu gehört, dass

  • Schüler/innen Störungen des Unterrichts vermeiden,
  • Gegenstände, die den Unterricht stören, wie z. B. Handys etc., während der Unterrichtszeit nicht benutzt werden dürfen.

 

 


IV.) Von der Gestaltung der Räume

Jede Klasse richtet nach gemeinsamer Planung von Schülern/innen und Klassenlehrern/innen ihre Klasse so ein, dass alle gut und gerne darin lernen können. Darüberhinaus pflegen und gestalten wir die Flure und Außenanlagen. Mit der Einrichtung gehen wir sorgfältig um.

Dazu gehört, dass

  • wir auch den nicht selbstverschuldeten Abfall richtig entsorgen,
  • nach dem Unterricht alle Stühle hochgestellt und alle Räume sauber hinterlassen werden.

 

 

V.) Von der Umwelt und der Sauberkeit

Wir gehen mit Strom und Wasser, mit Materialien und Medien in unserer Schule schonend, sparsam und bewusst um. Nach Möglichkeit vermeiden wir den Umgang mit umweltschädlichen Stoffen.

Dazu gehört, dass

  • wir unsere Pausenbrote in entsprechende Dosen einpacken,
  • wir unsere Getränke in unzerbrechlichen Nachfüll-Flaschen mitbringen.

Um die Sauberkeit zu fördern, herrscht im Unterricht, auf dem gesamten Schulgelände sowie in der Sporthalle während des Sportunterrichts Kaugummiverbot.

 

 

VI.) Von der Ordnung

Die Aufsicht im Schulgebäude beginnt um 7.55 Uhr. Die Schüler/innen können sich vor Unterrichtsbeginn im Foyer und in den Klassenräumen aufhalten. Nach dem 1. Klingelzeichen vor Unterrichtsbeginn und nach den großen Pausen begeben sich die Schüler/innen zu ihren Klassenräumen.

Dabei darf auf den Fluren nicht gerannt werden, da dies die Unfallgefahr erhöht. Zu Beginn der großen Pausen verlassen alle Schüler/innen die Klassen- und Fachräume und begeben sich auf den Schulhof. Während der großen Pausen sind die Klassen- und Fachräume abgeschlossen.

Ist 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn die Lehrkraft noch nicht im Klassenraum, meldet der Klassensprecher/ die Klassensprecherin die Abwesenheit im Sekretariat.

Die Schüler/innen hängen ihre Jacken an den Kleiderhaken in den Fluren auf. Dabei ist es leichtsinnig, Geld etc. in den Jackentaschen zu lassen, denn die Schule kann bei Verlust von Wertgegenständen nicht haften.

Während der Schulzeit darf das Schulgelände nicht ohne schriftlichen Auftrag des Lehrpersonals bzw. einer Bescheinigung der Eltern verlassen werden. Schüler/innen, die gegen diese Bestimmung verstoßen, haben keinen Unfallschutz.

Rauchen ist laut Erlass des Kultusministers für Schüler/innen der Sekundarstufe I an allen Schulen untersagt.

Alle Mitarbeiter/innen der Schule sind gegenüber allen Schülern/innen des Schulzentrums weisungsberechtigt.

 

 

 

 


Ausführungsbestimmungen


zur Hausordnung

 



 

1.) Schulweg

Auf dem Schulweg, besonders im Bus oder in der Bahn, verhält sich jeder so, dass keine andere Person gestört oder gefährdet wird. Im Bus bzw. in der Bahn müssen die Anweisungen der Fahrer befolgt werden.

 

2.) Grundausstattung für den Unterricht

Mitzubringen sind: Hausaufgabenmerkheft, Bücher, Hefte, Füller, Bleistift, Lineal, Buntstifte, Spitzer, Radiergummi, gelochtes DIN-A4 Papier.

Für den Sportunterricht: Sporthose, T-Shirt, Sportschuhe nur für die Halle.

 

3.) Unterrichtsbeginn/ Pausen

Alle Schüler/innen gehen sofort vom Bus/von der Bahn auf das Schulgelände. Lehrer/innen und Schüler/innen beginnen pünktlich um 8.15 Uhr den Unterricht. Beim Stundenwechsel bleiben die Schüler/innen im Klassenraum. Zu Beginn der großen Pausen verlassen alle unaufgefordert das Gebäude. Die Benutzung der Toiletten wird durch eine Anordnung geregelt. Jeder soll die Toilettenräume so verlassen, wie er wünscht sie vorzufinden.

Die Klassen 5 bis 8 benutzen das Atrium und den Schulhof 1 und die Klassen 9 und 10 den Schulhof 2. Die Benutzung des Spielfeldes und der Tischtennisplatten regeln die Schüler/innen über die SV. Bei extremen Witterungsbedingungen findet eine Schlechtwetterpause statt, die mittels einer Durchsage angekündigt wird. Die Schüler/innen verbleiben im Schulgebäude der jeweiligen Schule.

Das Schulgelände darf nicht ohne schriftlichen Auftrag verlassen werden. Bei Verstoß erhält der Schüler/die Schülerin einen Tadel. Bei Wiederholung sitzt der Schüler/die Schülerin nach und bei mehrmaligem Verstoß müssen einen Monat lang alle Pausen in der Verwaltungsetage verbracht werden.

Die Reinigung des Schulgeländes und der Klassen erfolgt nach einer gesonderten Anordnung. Schneeballwerfen ist untersagt. Der Pausenhof ist kein Parkplatz. Fahrräder, Mofas, Roller etc. sind an den ausgewiesenen Plätzen abzustellen.

 

4.) Klassenraum

Abfall wird in den Mülleimer geworfen.

Papier wird auch aufgehoben, wenn ein anderer die Regeln missachtet hat.

Nach dem Unterricht stellt jeder seinen Stuhl hoch.

Der Klassenraum wird besenrein hinterlassen.

 

5.) Alkohol, Nikotin und Drogen

Auf dem gesamten Schulgelände besteht Alkohol-, Rauch- und Drogenverbot.

Das Rauchen ist während der Schulzeit und auf dem gesamten Schulgelände verboten. Bei Nichteinhaltung erfolgt, außerhalb der Schulzeit, die Reinigung einer Parzelle des Schulgeländes oder des Erftbegleitweges oder Nachsitzen, falls das Schulgelände sauber ist.

 

6.) Kaugummi

Es herrscht Kaugummiverbot im Unterricht, auf dem gesamten Schulgelände sowie in der Sporthalle während des Sportunterrichts. Bei Nichteinhaltung erfolgt, außerhalb der Schulzeit, die Reinigung einer Parzelle des Schulgeländes oder des Erftbegleitweges oder Nachsitzen, falls das Schulgelände sauber ist.

 

 


7.) Freizeitgeräte/ Elektronik

Die Benutzung von Handys, iPods, MP3-Playern sowie sonstigen elektronischen Geräten ist im gesamten Schulgelände untersagt. Die Aufbewahrung der ausgeschalteten Geräte erfolgt in Schultasche, Jacken- oder Hosentasche (unsichtbar). Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät vom Lehrpersonal eingezogen. Der Schüler erhält eine schriftliche Benachrichtigung (Formular), die von den Eltern zu unterschreiben ist. Die Rückgabe des eingezogenen Gerätes erfolgt nur gegen Rückgabe des unterschriebenen Formulars, frühestens nach der 6. Stunde des darauffolgenden Schultages. Im Wiederholungsfall erfolgt die Rückgabe nur an die Erziehungsberechtigten. Bei Verdacht auf rechtswidrige Nutzung (Gewalt, Porno o. ä.) wird die Polizei informiert und der Vorgang wird bei der Schulleitung aktenkundig.

Das Mitbringen von Kick- und Skateboards, City-Rollern, Inlinern u. ä. in die Klassenräume ist wegen der Unfallgefahr verboten.

 

8.) Körperliche Gewalt

Körperliche Gewalt und auch Spaßkämpfe sind nicht erlaubt. Bei Nichteinhaltung finden je nach Schwere des Falles gestaffelt schriftliche Reflexionen der Beteiligten, Gespräche mit den Eltern, ein Streitschlichtungsverfahren und im Bedarfsfall weitere Ordnungsmaßnahmen statt.

 

9.) Waffen/ Rechtsradikalismus

Waffen in die Schule mitzubringen ist verboten. Das Tragen rechtsradikaler Zeichen und das Verbreiten von Parolen ist ebenso untersagt.

 

10.) Ansprechpartner bei Konflikten

Wenn eine Schülerin/ ein Schüler Probleme mit Mitschülern/Mitschülerinnen oder  Lehrern/Lehrerinnen nicht alleine lösen kann, gibt es Hilfe bei: Klassensprecher/in, Klassenlehrer/in, SV-Lehrer/in, Beratungslehrer/in, Schulsozialarbeiter/in  oder Schulleitung.

 

11.) Mutwillige Beschädigung

Jede Schülerin/ jeder Schüler ist verpflichtet, mit der Schuleinrichtung und den ausgeliehenen Büchern sorgfältig umzugehen. Schuldhaft beschädigte Gegenstände müssen von den Erziehungsberechtigten bzw. den Schülern/Schülerinnen ersetzt werden.

 

12.) Verstöße gegen die Hausordnung

Bei Nichtbeachten der Hausordnung kann jeder Schüler/ jede Schülerin zu gemeinnützigen Arbeiten herangezogen werden, z. B. Schulhof säubern, Wände säubern, Klasse reinigen etc..

 

 

 

Von Inhalt und Zielen der Schul- und Hausordnung des Städtischen Schulzentrums Bad Münstereifel habe ich Kenntnis genommen. Mit meiner Unterschrift erkläre ich meine Bereitschaft, an diesen Zielen mitzuarbeiten.

 

 

 

 

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 Ort, Datum

 

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               Unterschrift des Schülers

Unterschrift des Erziehungsberechtigten

 

 

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